Sie ist Sitz des Amtes Bad Doberan-Land, dem neun Gemeinden angehören, selbst aber nicht amtsangehörig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18209
Vorwahl
038203
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Doberan – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bis zum Jahreswechsel soll für das Moorbad in Bad Doberan Baurecht geschaffen werden, um es an einen Investor zu verkaufen, der es abreißen und ein Hotel errichten möchte. Bürgermeister Jochen Arenz ist verhalten optimistisch, ob dies trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten und explodierender Baupreise gelingt.
Die Stadt Bad Doberan hat verschiedene Bebauungspläne rechtswirksam, z.B. den Bebauungsplan Nr. 40 für die Erweiterung des Gewerbegebiets Eikboom und den Bebauungsplan Nr. 41 für das Wohngebiet an der Nienhäger Chaussee.
Es gibt keine spezifischen neuen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen in den jüngsten amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan, aber es sind allgemeine Regelungen und Satzungen veröffentlicht worden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.